Führungsstruktur

Als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) mit Sitz in Deutschland ist das nationale Recht kennzeichnend für den formalen Gestaltungsrahmen der Corporate Governance bei der Hannover Rück. Grundlegende Merkmale der Corporate Governance sind das duale Leitungssystem mit seiner transparenten und effektiven Aufteilung von Unternehmensleitung (Vorstand) und deren Überwachung (Aufsichtsrat). Die Gesamtverantwortung für die Unternehmensführung und das konzernweite Risikomanagement sowie Festlegung der Risikostrategie liegt beim Vorstand der Hannover Rück. Der Aufsichtsrat übernimmt die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens und auch im Hinblick auf das Risikomanagement. Nach dem Prinzip der Mitbestimmung ist der Aufsichtsrat mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Die Anteilseigner nutzten ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte im Rahmen der Hauptversammlung.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der Hannover Rück besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden durch den Aufsichtsrat bestellt. Neben der Qualifikation achtet der Aufsichtsrat bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zusätzlich auch auf eine vielfältige Zusammensetzung. Auf Grund der laufenden Vorstandsverträge hat sich die Hannover Rück bis zum 30. Juni 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von Null gesetzt. Bei Neubestellung eines Vorstandsmitglieds wird der Aufsichtsrat bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation einer möglichen weiblichen Kandidatin den Vorzug geben.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Hannover Rück besteht aus neun Mitgliedern. Diese sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, gewählt. Gemäß der gesetzlichen Regelungen und der Beteiligungsvereinbarung ist die Gruppe der Arbeitnehmer mit drei Mitgliedern vertreten. Da Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören können, ist ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt.

Bei der Auswahl der Kandidaten der Anteilseigner, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, wird darauf geachtet, dass es sich um Personen handelt, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Auch der zu erwartende Einsatz für eine nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens ist ein zentrales Kriterium für die Auswahl der Kandidaten. Des Weiteren wird bei der Auswahl dem Grundsatz der Vielfalt Rechnung getragen. Unter Berücksichtigung des Bestellungszeitraums des Aufsichtsrats hat die Hannover Rück daher festgelegt, bis zum 30. Juni 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 30 % zu erreichen.

Zur Behandlung komplexer Sachverhalte und in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens bildet der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Geschäftsordnung Ausschüsse. Zurzeit sind dies der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der Finanz- und Prüfungsausschuss sowie der Nominierungsausschuss. Bei der Besetzung wird maßgeblich die jeweils erforderliche fachliche Eignung der Ausschussmitglieder berücksichtigt.

Zudem finden bei Bedarf anlassbezogene Schulungen zur Weiterentwicklung der Kenntnisse des Aufsichtsrats statt. So erfolgte beispielsweise anlässlich des neu eingeführten Solvenzsystems Solvency II im Jahr 2016 eine Weiterbildung für den Aufsichtsrat.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Durch die gesetzmäßigen und in der Satzung festgelegten Kontrollmechanismen zwischen den drei Leitungsorganen ist die Vermeidung von Interessenkonflikten sichergestellt. Zur Sicherung einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen.

Dialogmöglichkeiten bei kritischen Themen

Für alle Anspruchsgruppen der Hannover Rück besteht grundsätzlich die Möglichkeit, potenziell kritische Themen an das höchste Kontrollorgan des Unternehmens zu melden. Im Rahmen der etablierten Governance Strukturen der Hannover Rück werden kritische Anliegen auch zu Nachhaltigkeitsthemen sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat fortlaufend kommuniziert.

Die Anteilseigner der Hannover Rück üben ihr Mitbestimmungsrecht auf der jährlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aus, insbesondere durch die Bestimmung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, durch den Beschluss über die Gewinnverwendung sowie durch ihr Frage- und Auskunftsrecht.

Das Mitspracherecht der Mitarbeiter im Unternehmen ist über den SE-Betriebsrat, den gemeinsamen deutschen Betriebsrat der Hannover Rück SE und E+S Rück und über die drei von diesem gemeinsamen Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sichergestellt.

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