Geschäftsgrundsätze

Die Geschäftsgrundsätze der Hannover Rück stellen neben der Unternehmensstrategie und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein integres Verhalten aller Mitarbeiter der Hannover Rück SE auf und sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Die darin formulierten Regeln entsprechen den hohen ethischen und rechtlichen Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten. Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es unser Anspruch, sowohl bei strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft, stets höchste ethische und rechtliche Standards zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns prägen das Erscheinungsbild der Hannover Rück SE. Die Geschäftsgrundsätze der Hannover Rück wurden zum 10. August 2015 neu gefasst und vom Vorstand verabschiedet. Die Neufassung der Geschäftsgrundsätze wurde sämtlichen Mitarbeitern kommuniziert.

Seit Mitte 2012 findet zudem unser Verhaltenskodex für Lieferanten für große Bereiche des Unternehmens am Standort Hannover Anwendung. Er verlangt u. a. die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards und ist beispielsweise bei der Ausschreibung und Vergabe infrastruktureller Dienstleistungen sowie diverser Bauleistungen Vertragsbestandteil. Auch bestehende Lieferantenverhältnisse werden in den Bereichen Verwaltung und IT in einem kontinuierlichen Prozess sukzessive auf die Erfüllung des Verhaltenskodex geprüft.

Ein anwendungsgestütztes Verfahren zur Selbstauskunft von Lieferanten und Dienstleistungspartnern, das ebenfalls Kriterien des Verhaltenskodex beinhaltet, wurde ergänzend entwickelt. Das Verfahren wird nunmehr regelmäßig vom Bereich Verwaltung genutzt. Im Rahmen eines Assessments wurden 2014 alle Lieferanten der IT angeschrieben und anhand einer Checkliste bewertet. Diese Bewertung wurde im Lieferantenmanagement-System hinterlegt und fließt zum einen in die Lieferantenauswahl bei der Vergabe zukünftiger Aufträge ein, zum anderen erfolgt eine regelmäßige Lieferantenauswertung auch über diese Kriterien. Verträge mit kritischen Lieferanten werden nicht verlängert. Ein Frühwarnsystem stellt sicher, dass mit ausreichendem Vorlauf ein alternativer Lieferant ausgewählt und ggf. eingearbeitet werden kann.

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