Sanktionen

Durch die internationale Ausrichtung der Hannover Rück spielt die Einhaltung der geltenden Sanktionsbestimmungen eine zentrale Rolle. Die Hannover Rück hat in ihren Geschäftsgrundsätzen und Underwriting Guidelines die Einhaltung der auf sie anwendbaren Sanktionsbestimmungen festgeschrieben. Weiterhin gibt es eine Sanctions-Screening-Guideline, in der festgelegt wird, wann die Mitarbeiter bei Vertragsanbahnungen und/oder Schadenzahlungen eine Sanktionsprüfung durchzuführen haben. In einer softwaregestützten Prüfung wird laufend ermittelt, ob sich in den Datenbeständen der Gesellschaft Namen von Personen befinden, die Gegenstand von Sanktionen sind und mit denen somit keine Geschäfte gemacht werden dürfen. Im Berichtsjahr wurden weitere Außenstellen an die softwaregestützte Prüfung angeschlossen. Sofern die Software Namen als Alarme meldet, werden in einem zweistufigen Verfahren die gemeldeten Alarme überprüft. Sofern hier tatsächliche Übereinstimmungen zwischen dem Datenbestand der Gesellschaft und einer einschlägigen Liste festgestellt werden, wird mit Hilfe festgelegter Prozesse ein Vertragsschluss, bzw. die Auszahlung von Geldern an gelistete Personen verhindert und betroffene Gelder eingefroren. Die Schulung für neue Mitarbeiter enthält auch einen Abschnitt zu Sanktionen, sodass alle neuen Mitarbeiter in der Zentrale in Hannover eine Grundschulung im Sanktionsrecht erhalten. Underwriter und Schadensachbearbeiter erhalten eine zusätzliche Schulung zum Einsatz der Prüfsoftware und zu den Sachverhalten, in denen eine Sanktionsprüfung vorzunehmen ist. Weitere Schulungen erfolgen nach Bedarf und individuell für betroffene Abteilungen. Mitarbeiter der Rechtsabteilung prüfen arbeitstäglich das Amtsblatt der EU auf Änderungen in der Sanktionsgesetzgebung der EU und teilen relevante Änderungen unverzüglich konzernweit mit.

Unser Compliance-Management-System für Sanktionen wurde im Berichtsjahr durch ein Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen extern überprüft. Dabei wurden keine nennenswerten Mängel festgestellt.

Die Sanktionsprüfsoftware entdeckte im Berichtsjahr eine Person im Datenbestand des Konzerns, die Gegenstand einer Vermögenssperre ist. Diese Person wurde im Oktober 2015 mit einer Vermögenssperre belegt und unverzüglich von der Software als Alarm gemeldet. Die Police wurde sofort gesperrt und der Vorfall wurde der zuständigen Behörde angezeigt. Dieser Vorgang zeigt die Effektivität des Prüfprozesses.

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