Seit 2003 geben wir jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab, die auf unserer Webseite veröffentlicht sowie im Geschäftsbericht nachzulesen ist. Zudem werden unsere Corporate-Governance-Grundsätze regelmäßig überarbeitet und orientieren sich jeweils an den Empfehlungen des DCGK in seiner gültigen Fassung.
Der DCGK in der in 2016 anwendbaren Fassung vom 5. Mai 2015 formuliert als Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft neben gesetzlichen Vorschriften Empfehlungen und Anregungen, die es sich zum Ziel setzen, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher Unternehmen zu erhalten und zu fördern. Wenngleich dem Kodex keine verbindliche Rechtsnatur zukommt, so haben sich die Adressaten gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) doch jährlich darüber zu erklären, ob den Empfehlungen des DCGK in der Unternehmenswirklichkeit entsprochen wurde und wird. Falls Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, ist dies im Rahmen der Entsprechenserklärung zu begründen und zu veröffentlichen.
Ungeachtet unserer positiven Haltung gegenüber dem Kodex haben wir im Berichtsjahr einzelnen Empfehlungen nicht entsprochen. Eine gut begründete Abweichung von den Kodexempfehlungen kann – wie in den vorliegenden Fällen – gerade im Interesse einer guten, auf die jeweilige Gesellschaft angepassten, d. h. unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung tragenden, Unternehmensführung liegen (vgl. Präambel zum DCGK).