Seit 2003 gibt die Hannover Rück jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab, die auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht sowie im Geschäftsbericht der Hannover Rück nachzulesen ist. Zudem werden die Corporate-Governance-Grundsätze der Hannover Rück SE regelmäßig überarbeitet und entsprechen jeweils den Empfehlungen des DCGK in seiner gültigen Fassung.
Der DCGK in der aktuellen Fassung vom 5. Mai 2015 formuliert als Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft Empfehlungen und Anregungen, die es sich zum Ziel setzen, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher Unternehmen zu erhalten und zu fördern. Wenngleich dem Kodex keine verbindliche Rechtsnatur zukommt, so haben sich die Adressaten gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) doch jährlich darüber zu erklären, ob den Empfehlungen des DCGK in der Unternehmenswirklichkeit entsprochen wurde und wird oder nicht. Falls Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, ist dies im Rahmen der Entsprechenserklärung zu begründen und zu veröffentlichen.
Der positiven Haltung der Hannover Rück SE gegenüber dem Kodex steht nicht entgegen, dass im Berichtsjahr einzelnen Empfehlungen nicht entsprochen wurde, denn eine gut begründete Abweichung von den Kodexempfehlungen kann – wie in den vorliegenden Fällen – gerade im Interesse einer guten, auf die jeweilige Gesellschaft angepassten, d. h. unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung tragenden Unternehmensführung liegen (vgl. Präambel zum DCGK).