Der Zusammenhang zwischen der Leistung der Hannover Rück und der Vergütung der Leitungsorgane ist durch ein Vergütungssystem mit zwei Komponenten gesichert: Festgehalt/Sachbezüge und eine variable Vergütung. Die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung erstrecken sich über mehrere Jahre, sodass dadurch eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gefördert wird.
Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt hierbei von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde auf der Hauptversammlung 2012 vorgestellt und zur Abstimmung gestellt. Somit wurde den Aktionären ermöglicht, in diesem Rahmen ihre Meinung bezüglich des Vergütungssystems zu äußern. Der Antrag über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde angenommen. Sowohl bei der Erarbeitung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder als auch beim jährlichen horizontalen Vergleich zieht die Hannover Rück einen externen, unabhängigen Berater hinzu.
Entsprechend Ziffer 5.6 DCGK wird in regelmäßigen Abständen auch ein Verfahren zur Evaluierung der Effizienz des Aufsichtsrats durchgeführt, um die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit zu überprüfen und diese auf mögliche Verbesserungsoptionen hin zu untersuchen. Im Rahmen dieser Selbsteinschätzung hat jedes Aufsichtsratsmitglied die Möglichkeit die Qualität der derzeitigen Aufsichtsratstätigkeit in anonymisierter Form zu bewerten sowie Anregungen zur zukünftigen Optimierung zu geben.
Detaillierte Informationen zur Vergütung von Vorstand, Aufsichtsrat und den Führungskräften unterhalb des Vorstands sind im Vergütungsbericht des Konzerngeschäftsberichts 2015 veröffentlicht.