Die Gewährleistung von Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit spielt bei der Hannover Rück eine herausragende Rolle. Die wichtigsten Regelungen dazu sind in unseren Geschäftsgrundsätzen sowie unseren Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinien für alle Mitarbeiter verbindlich geregelt.
Unsere etablierten Strukturen stellen darüber hinaus den gesetzeskonformen Umgang mit kundenbezogenen Daten sicher. Der Datenschutzbeauftragte der Hannover Rück übernimmt dabei alle Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rechte entsprechend dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Hinwirkung auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz, z. B. die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Auch die Vermittlung von Datenschutzkenntnissen und die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts gehören zu seiner Tätigkeit.
Im Berichtszeitraum gab es keine Beschwerden über die Verletzung des Schutzes von Kundendaten oder deren Verlust im Berichtszeitraum. Eine Notwendigkeit, der Datenschutz-Informationspflicht bei Datenpannen nach § 42a BDSG nachzukommen („Data Breach Notifications“), bestand somit nicht.