Im Rahmen ihrer Anlagepolitik strebt die Hannover Rück stabile und attraktive Renditen an und berücksichtigt darüber hinaus Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, sogenannte ESG-Kriterien. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Kapitalanlagen haben wir in der 2011 entwickelten und 2016 aktualisierten “Responsible Investment Policy“ schriftlich fixiert. Hiermit orientieren wir uns u. a. an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, d. h. wir berücksichtigen Aspekte aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Antikorruption. Außerdem werden Engagements bei Emittenten vermieden, die an der Entwicklung und Verbreitung kontroverser Waffen beteiligt sind.
Nahezu 90 % der Kapitalanlagen der Hannover Rück sind seit Mitte 2012 Gegenstand halbjährlicher Negativ-Screenings. Die Bewertung unserer Kapitalanlagen erfolgt dabei anhand individueller ESG-Kriterien, die wir in Zusammenarbeit mit einem auf Nachhaltigkeit spezialisierten Finanzdienstleister entwickelt haben und kontinuierlich überprüfen. Das Portfolio, welches diesem freiwilligen Screening unterzogen wird, umfasst die Anlageklassen festverzinsliche Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen und besicherte Anleihen) sowie börsennotierte Aktien. Wertpapiere von als „nicht adäquat“ identifizierten Emittenten werden aktiv abgebaut. Darüber hinaus wird im Vorfeld möglicher Neuinvestitionen geprüft, ob die Emittenten gegen die definierten ESG-Kriterien verstoßen. Sollte dies der Fall sein, wird ein Engagement abgelehnt.
Für die Überprüfung von Unternehmen als Emittenten von Anleihen oder Aktien werden die Kriterien des UN Global Compact herangezogen. Unternehmen, die Menschenrechte missachten oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, verstoßen damit gegen elementare Prinzipien der Vereinten Nationen. Investitionen in Wertpapiere dieser Unternehmen sind ebenso ausgeschlossen wie solche in Titel von Emittenten, die grundlegende Arbeitsnormen und Umweltschutzaspekte missachten. Der Einsatz gegen Zwangs-/Kinderarbeit und Diskriminierung sowie der sorgsame Umgang mit der Umwelt und ein größeres Umweltbewusstsein stehen hier im Vordergrund. Schließlich werden Engagements auch bei Unternehmen ausgeschlossen, die durch Korruption aufgefallen sind. Im Mittelpunkt der Prüfung staatlicher Emittenten steht die Frage, ob und wenn ja, welche Sanktionen ihnen aktuell auferlegt sind.
Abgesehen von Verstößen gegen die Kriterien des UN Global Compact werden Engagements auch bei solchen Emittenten vermieden, die an der Entwicklung und Verbreitung kontroverser Waffen beteiligt sind.
Mittels Ausübung des Stimmrechts können wir bei börsennotierten Aktien auf die Nachhaltigkeitsausrichtung von Unternehmen Einfluss nehmen. Da der Anteil börsennotierter Aktien in unserem Anlageportfolio jedoch lediglich ca. 1 % der gesamten Kapitalanlagen der Hannover Rück beträgt, ist der Effekt eines Engagements in diesem Bereich im Verhältnis zu unserem gesamten Anlageuniversum begrenzt.
Aus diesem Grund haben wir bislang keine Abstimmungsrichtlinien zu ökologischen und sozialen Fragen im Rahmen der nachhaltigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen verabschiedet. Wir konzentrieren uns im Rahmen unserer Verantwortung als Investor auf die Entwicklung der bereits erwähnten ESG-Kriterien und das regelmäßige Screening unserer Kapitalanlagen. Sollte sich der Portfolioanteil börsennotierter Aktien dauerhaft signifikant erhöhen, wird das Thema „active ownership“ einer erneuten Überprüfung bzw. Entscheidung zugeführt.
per 31. Dezember 2015
Bilanzwert 2015: 39,8 Mrd. EUR