Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Rechtsabteilung der Hannover Rück bewertet laufend die sich aus den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ergebenden Anforderungen und beobachtet diese im Hinblick auf laufende relevante Änderungen. Im Berichtsjahr haben wir lediglich eine nennenswerte Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen identifiziert, die sich auf ökologische oder soziale Aspekte beziehen.

Durchführung von Energieaudits

Mit dem Gesetz zur Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie vom 15. April 2015 hat die Bundesrepublik die verpflichtende Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmen umgesetzt. Demnach sind große Unternehmen, die einen Umsatz > 50 Mio. EUR verzeichnen und mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, nunmehr verpflichtet, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits sind lediglich Unternehmen freigestellt, die über ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 verfügen oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung, konkret EMAS, erfolgreich eingeführt haben oder dies zum genannten Stichtag konkret planen. Vor diesem Hintergrund hat die Hannover Rück im Berichtsjahr beschlossen, das bestehende Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 im Jahr 2016 auf das umfassendere Umweltmanagementsystem EMAS umzustellen und zukünftig jährlich eine Umwelterklärung gemäß EMAS (Eco-management and Audit Scheme) im EMAS-Register zu veröffentlichen.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Als weltweit tätiges Rückversicherungsunternehmen unterliegt die Hannover Rück SE den Steuergesetzen der jeweiligen Rechtsordnungen. Die anfallenden Steuern entrichten wir entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen.

Der Steueraufwand der Hannover Rück SE stieg im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 150,6 Mio. EUR auf 456,2 Mio. EUR (Vj. 305,6 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg des Vorsteuerergebnisses gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Weiterhin führte die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Hannover zu einer Erhöhung des latenten Steueraufwandes. Die effektive Steuerquote beträgt 27,3 % (22,3 %).

Damit auch zukünftig sichergestellt wird, dass Steuererklärungen vollständig und rechtzeitig abgegeben werden können, arbeitet die Hannover Rück derzeit an der Implementierung eines „Tax-Compliance-Systems“. In diesem Zusammenhang ist es notwendig alle relevanten Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten zu identifizieren und diese in einer unternehmensweiten Richtlinie klar zu regeln und im Rahmen von Prozessen umzusetzen. Dabei handelt es sich auch um Aufgabenbereiche, die nicht ausschließlich in der Steuerabteilung erbracht werden.

Themennavigation und -sitemap

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