Eine zeitgemäße Corporate Governance ist bei der Hannover Rück gelebte Selbstverständlichkeit. Neben der stetigen Beschäftigung mit den sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen geben wir jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex ab, die auf der Webseite des Unternehmens einsehbar ist. Zudem werden die Corporate Governance-Grundsätze der Hannover Rück SE regelmäßig überarbeitet und entsprechen in großen Teilen jeweils den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex in seiner derzeit gültigen Fassung. Im Falle von Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex begründen wir diese. Unsere Geschäftsgrundsätze formulieren zudem Regeln, die den hohen ethischen und rechtlichen Standards entsprechen, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten.
Als börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Hannover unterliegt die Hannover Rück dem Recht der SE – sowie dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht – und dem Mitbestimmungsrecht, hier insbesondere der mit den Arbeitnehmern vereinbarten Beteiligungsvereinbarung. Die drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Führungsstruktur des Unternehmens. Ihr Zusammenwirken ist gesetzlich sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt.