Die Teilhabe der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen im Unternehmen ist durch ihr Mitspracherecht über den SE-Betriebsrat, den gemeinsamen deutschen Betriebsrat der Hannover Rück und E+S Rück und über die drei von diesem gemeinsamen Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sichergestellt. Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ist im Mitbestimmungsgesetz, in unserer Satzung und in den Vereinbarungen mit dem Betriebsrat geregelt.
Über wesentliche betriebliche Veränderungen werden die Mitarbeiter der Hannover Rück konzernweit umgehend in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat muss von Vorgängen, die für die Lage der Hannover Rück von erheblichem Einfluss sein kann, unverzüglich unterrichtet werden. Eine genaue zeitliche Frist ist hierfür nicht festgelegt. Auch der Betriebsrat für den Standort Hannover und der SE-Betriebsrat der Hannover Rück SE sowie der SE-Betriebsrat der Inter Hannover SE erhalten im Rahmen ihres Rechts auf Unterrichtung ordnungsgemäß alle relevanten Informationen, um so auf die betrieblichen Änderungen Einfluss nehmen zu können.
Es sind bei der Hannover Rück im Jahr 2015 keine Vorfälle von Geschäftstätigkeiten bekannt, die die Rechte auf Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen einschränken.