Unser Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt, drei Mitglieder werden vom Betriebsrat bestellt. Gemäß seiner Funktion bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand und übt seine Kontroll- und Überwachungsfunktionen aus. Da Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören können, ist bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstandes sichergestellt. Der Aufsichtsrat wird zudem regelmäßig (mindestens quartalsweise) und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die Umsetzung strategischer Entscheidungen, wesentliche Risiken und Planungen sowie relevante Fragen der Compliance informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Kontakt, um mit ihm bedeutsame Geschäftsvorfälle zu erörtern. In unserer Satzung sowie ergänzend in der Geschäftsordnung des Vorstands wird festgehalten, welche Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seines Vorsitzenden bedürfen.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht unter anderem vor, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen muss und dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören soll. Aktuell sind von den sechs Anteilseignervertretern, die durch die Hauptversammlung gewählt wurden, vier unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Ziffer 5.4.2. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Dies ist aktuell auch gewährleistet.
Die der Hauptversammlung als Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen dürfen zum Zeitpunkt der Wahl ihr 72. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und sollen dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei volle aufeinanderfolgende Amtsperioden als Mitglied angehören. Letzteres gilt seit der Hauptversammlung 2014. Bei den Wahlvorschlägen soll auf die internationale Tätigkeit unseres Unternehmens sowie auf entsprechende Vielfalt in der Zusammensetzung geachtet werden. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die vorgeschlagene Person den erwarteten Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben aufbringen kann. Darüber hinaus dürfen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder unseres Vorstands angehören.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet: den Finanz- und Prüfungsausschuss (FPA), den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und den Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen jeweils aus drei Mitgliedern und bereiten die in ihrem Kompetenzbereich liegende Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums vor. Darüber hinaus sind den Ausschlüssen auch eigene Beschlusszuständigkeiten übertragen.
Nachfolgend finden Sie Angaben zu der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie zu den Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2016.
Burgwedel
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Vorstands Talanx AG
Vorsitzender des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
Ascona, Schweiz
Stellvertretender Vorsitzender
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der RWE AG
Berg
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Talanx AG und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G.
Hannover
Angestellte
Hannover
Angestellter
Wien, Österreich
Selbstständige Unternehmensberaterin
Celle
Mitglied des Vorstands Talanx AG
Mitglied des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
Hannover
Mitglied verschiedener Aufsichtsräte
Burgwedel
Angestellte
1 Mitglied des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten
2 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses
3 Unabhängiger Finanzexperte des Finanz- und Prüfungsausschusses
4 Mitglied des Nominierungsausschusses
5 Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmenr
6 Arbeitnehmervertreter