Als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) mit Sitz in Hannover ist das nationale Recht kennzeichnend für den formalen Gestaltungsrahmen unserer Corporate Governance. Grundlegende Merkmale sind das duale Leitungssystem mit seiner transparenten und effektiven Aufteilung von Unternehmensleitung (Vorstand) und deren Überwachung (Aufsichtsrat). Die Gesamtverantwortung für die Unternehmensführung und das konzernweite Risikomanagement sowie für die Festlegung der Risikostrategie liegt beim Vorstand unseres Unternehmens. Der Aufsichtsrat übernimmt die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens und auch im Hinblick auf das Risikomanagement. Nach dem Prinzip der Mitbestimmung ist der Aufsichtsrat mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Die Anteilseigner üben ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte im Rahmen der Hauptversammlung aus.
Unser Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden durch den Aufsichtsrat bestellt. Neben der Qualifikation achtet der Aufsichtsrat bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder auch auf Vielfalt in der Zusammensetzung. Für den 30. Juni 2017 haben wir eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von Null gesetzt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Vorstand gegenwärtig ausschließlich aus Männern besteht und alle bestehenden Vorstandsverträge über den 30. Juni 2017 hinaus gültig sind. Bei der Neubestellung eines Vorstandsmitglieds wird der Aufsichtsrat bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation einer möglichen weiblichen Kandidatin den Vorzug geben.
Unser Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Diese sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, gewählt.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen und der Beteiligungsvereinbarung ist die Gruppe der Arbeitnehmer mit drei Mitgliedern vertreten. Da Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören können, ist ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt. Darüber hinaus erfüllt der Aufsichtsrat in seiner aktuellen Zusammensetzung auch die Unabhängigkeitsanforderungen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Zur Behandlung komplexer Sachverhalte und in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens bildet der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Geschäftsordnung Ausschüsse. Zurzeit sind dies der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der Finanz- und Prüfungsausschuss sowie der Nominierungsausschuss. Bei der Besetzung wird maßgeblich die jeweils erforderliche fachliche Eignung der Ausschussmitglieder berücksichtigt.
Bei der Auswahl der Kandidaten der Anteilseigner, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, achtet der Aufsichtsrat darauf, dass es sich um Personen handelt, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Auch der zu erwartende zeitliche Einsatz für eine nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens ist ein zentrales Kriterium für die Auswahl der Kandidaten. Des Weiteren trägt der Aufsichtsrat bei der Auswahl dem Grundsatz der Vielfalt Rechnung. Unter Berücksichtigung des Bestellungszeitraums des Aufsichtsrats hat dieser festgelegt, bis zum 30. Juni 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 30 % zu erreichen. Dieses Ziel war Ende 2016 mit einer Frauenquote von 33 % bereits erfüllt.
Bei Bedarf finden Schulungen zur Weiterentwicklung der Kenntnisse des Aufsichtsrats statt, so beispielsweise anlässlich des neu eingeführten Solvenzsystems Solvency II im Jahr 2016.
Durch die gesetzmäßigen und in der Satzung festgelegten Kontrollmechanismen zwischen den drei Leitungsorganen ist bereits der Vermeidung von Interessenkonflikten weitgehend Rechnung getragen. Zur Sicherung einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen.
Unsere Anspruchsgruppen haben die Möglichkeit, kritische Themen an das höchste Kontrollorgan des Unternehmens zu melden. Im Rahmen unserer etablierten Governance-Strukturen werden kritische Anliegen auch zu Nachhaltigkeitsthemen sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat fortlaufend kommuniziert.
Unsere Anteilseigner üben ihr Mitbestimmungsrecht auf unserer jährlichen Hauptversammlung aus, insbesondere durch die Bestimmung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, durch den Beschluss über die Gewinnverwendung sowie durch ihr Frage- und Auskunftsrecht.
Die Teilhabe unserer Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen im Unternehmen ist durch ihr Mitspracherecht über die SE-Betriebsräte, den gemeinsamen deutschen Betriebsrat der Hannover Rück SE, E+S Rückversicherung AG und International Insurance Company of Hannover SE sowie über die drei von diesem gemeinsamen Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sichergestellt.