Um ein effizientes Risikomanagementsystem sicherzustellen, haben wir konzernweit Risikomanagementfunktionen und Gremien eingerichtet. Die Organisation und das Zusammenwirken der einzelnen Funktionen im Risikomanagement sind entscheidend für unser internes Risikosteuerungs- und Kontrollsystem. Die Verantwortung für das konzernweite Risikomanagement und die Risikostrategie trägt der Vorstand. Entsprechend der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats berät dieser den Vorstand auch in Fragen des Risikomanagements.
In unserem System sind die zentralen Funktionen des Risikomanagements eng miteinander verzahnt, und die Rollen, Aufgaben und Berichtswege sind im Sinne der sogenannten drei Verteidigungslinien klar definiert und dokumentiert. Die erste Verteidigungslinie besteht aus der Risikosteuerung und der originären Risikoverantwortung auf Bereichs- bzw. Gesellschaftsebene. Das Risikomanagement stellt die zweite Verteidigungslinie – die Risikoüberwachung – sicher. Dabei wird es von der aktuariellen Funktion und der Compliance-Funktion unterstützt. Die dritte Verteidigungslinie besteht aus der prozessunabhängigen Überwachung durch die interne Revision. Ergänzend sind die konzernweite Risikokommunikation und eine offene Risikokultur wichtige Anliegen unseres Risikomanagements. Ein wichtiger Ankerpunkt von strategischen Überlegungen zu Risikokommunikation und Risikokultur sind regelmäßige globale Treffen der aktuariellen Bereiche und des Risikomanagements.
Einen Überblick über die zentralen Funktionen und Gremien im Gesamtsystem sowie über deren wesentliche Aufgaben und Kompetenzen vermittelt die folgende Darstellung:
Zur Früherkennung von Emerging Risks haben wir seit vielen Jahren einen effizienten bereichs- und spartenübergreifenden Prozess etabliert und dessen Anbindung an das Risikomanagement sichergestellt. Die operative Durchführung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe, die gesondert dafür eingerichtet und mit Spezialisten besetzt wurde. Diese beschäftigt sich neben der Identifikation und Evaluation von Zukunftsrisiken auch mit der Analyse von globalen Langzeittrends. Über ihre Ergebnisse berichtet die Arbeitsgruppe quartalsweise an das „Emerging Risk Commitee“, welches von einem Vorstandsmitglied unseres Unternehmens geleitet wird.
Zu den wesentlichen Elementen unseres Chancenmanagements zählen die verschiedenen marktspezifischen Innovationen in den Geschäftsfeldern Personen- und Schaden-Rückversicherung. Wenn wir innovative Ideen unserer Mitarbeiter erfolgreich in neue Geschäftsmodelle überführen können, honorieren wir dies auch finanziell. Hierfür haben wir das Referat „Innovation Management“ als Teil des Bereichs „Regulatory Affairs & Innovation“ etabliert. Dieser Servicebereich bearbeitet systematisch Ideen und Chancen und fokussiert sich auf die Generierung von zusätzlichem Prämienvolumen mit Gewinnpotenzial. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Ideen zu Geschäftschancen evaluiert, weiterentwickelt und optimale Rahmenbedingungen für neue Geschäftsideen geschaffen.
Ein stabiler Finanzmarkt ist sowohl für eine globale nachhaltige Entwicklung als auch für uns als börsennotiertes Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Im Berichtszeitraum war in erster Linie die im November 2013 erfolgte Einigung auf die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 von Bedeutung. Die Solvency II-Richtlinie hat die Hauptziele, den Versichertenschutz zu stärken, einheitliche Wettbewerbsstandards im Versicherungssektor des europäischen Binnenmarkts zu schaffen und damit eine weitgehend einheitliche Aufsichtspraxis in Europa zu gewährleisten. Wir haben bereits früh mit der Vorbereitung auf die Anforderungen von Solvency II begonnen, und wir verfolgen schon lange einen risikobasierten, wertorientierten Managementansatz, wie er unter Solvency II auch aufsichtsrechtlich gefordert ist. Unsere internen Kapitalisierungsziele gehen weit über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinaus. Zum 1. Januar 2016 ist das neue Regime der Versicherungsaufsicht Solvency II in Kraft getreten. Die umfangreichen Anforderungen zu Kapitalanforderungen, Governance und Berichterstattung wurden von uns zeitgerecht implementiert. Unser internes Kapitalmodell wurde im August 2015 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Das Wissen, das wir bei der Entwicklung dieses Kapitalmodells gewonnen haben, nutzen wir zusätzlich bei der Entwicklung individueller Rückversicherungslösungen für Erstversicherer.