Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten – das spielt bei uns eine herausragende Rolle. Die wichtigsten Regelungen dazu sind in unseren Geschäftsgrundsätzen sowie unseren Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinien für alle Mitarbeiter verbindlich geregelt.
Unsere etablierten Strukturen stellen darüber hinaus den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicher. Unser Datenschutzbeauftragter übernimmt dabei alle Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rechte entsprechend dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken, z. B. durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auch die Vermittlung von Datenschutzkenntnissen und die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts gehören zu seinen Aufgaben. Wir bereiten uns intensiv auf die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vor. Die DS-GVO ist ein wichtiger Schritt zu einem harmonisierten Europäischen Binnenmarkt und schafft damit ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau.
Im Berichtszeitraum gab es keine Beschwerden über die Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten oder deren Verlust im Berichtszeitraum. Eine Notwendigkeit, der Datenschutz-Informationspflicht bei Datenpannen nach § 42a BDSG nachzukommen („Data Breach Notifications“), bestand somit nicht.