Unsere Rechtsabteilung beobachtet und bewertet laufend die Anforderungen, die sich aus den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, und evaluiert rechtlich relevante Änderungen und deren Folgen für interne Prozesse und Richtlinien. Ein laufendes Rechtsmonitoring erfolgt für besonders relevante Compliance-Themen durch verschiedene Fachabteilungen.
Eine nennenswerte Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich auf ökologische oder soziale Aspekte bezieht, stellt im Berichtszeitraum das bereits 2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen dar. Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst war der Aufsichtsrat der Gesellschaft verpflichtet, bis zum 30. September 2015 festzulegen, welcher Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. Juni 2017 angestrebt wird. Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des Bestellungszeitraums des Aufsichtsrats sowie der laufenden Vorstandsmandate und -dienstverträge beschlossen, innerhalb des genannten Zeitraums – ohne Präjudiz für mögliche anlassbezogene anderweitige Entscheidungen zu gegebener Zeit – eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 30 % und für den Vorstand von voraussichtlich weiterhin Null festzulegen. Im Falle einer anlassbezogenen, heute nicht absehbaren Neubestellung eines Vorstandsmitglieds wird der Aufsichtsrat bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation einer möglichen weiblichen Kandidatin den Vorzug geben.
Des Weiteren haben wir die Entwicklung des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes) verfolgt und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes nach dessen Inkrafttreten Anfang 2017 in die Wege geleitet.
Mit dem Gesetz zur Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie vom 15. April 2015 hat die Bundesrepublik die Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmen eingeführt. Demnach sind große Unternehmen, die einen Umsatz > 50 Mio. EUR verzeichnen und mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, nunmehr verpflichtet, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits sind lediglich Unternehmen freigestellt, die über ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 verfügen oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung, konkret EMAS-III-Verordnung, erfolgreich eingeführt haben oder dies zum genannten Stichtag konkret planen. Vor diesem Hintergrund haben wir im Jahr 2015 beschlossen, das damalige Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 im Jahr 2016 auf das umfassendere Umweltmanagementsystem EMAS umzustellen und jährlich eine Umwelterklärung gemäß EMAS-III-Verordnung (Eco-management and Audit Scheme) im EMAS-Register sowie auf unserer Internetseite zu veröffentlichen.
Als weltweit tätiges Rückversicherungsunternehmen unterliegen wir den Steuergesetzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen. Die anfallenden Steuern entrichten wir entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen wir operieren.
Der Steueraufwand der unseres Unternehmens sank im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 65,0 Mio. EUR auf 391,2 Mio. EUR (Vorjahr: 465,2 Mio. EUR). Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf den Rückgang des Vorsteuerergebnisses gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Weiterhin gab es im Vergleich zum Vorjahr keinen Effekt aus der Veränderung der Gewerbesteuer. Die effektive Steuerquote betrug 24,2 % (Vorjahr: 27,3 %).
Wir arbeiten derzeit an der Implementierung eines „Tax-Compliance-Systems“, welches sicherstellen soll, dass wir auch künftig vor dem Hintergrund der steigenden Komplexität von Steueransprüchen aus der internationalen Geschäftstätigkeit unsere Steuererklärungen vollständig und fristgerecht abgeben können. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, alle relevanten Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten zu identifizieren und diese in einer unternehmensweiten Richtlinie klar zu regeln und im Rahmen von Prozessen umzusetzen. Dabei handelt es sich auch um Aufgabenbereiche, die nicht ausschließlich in der Steuerabteilung erbracht werden. Im Mai 2017 wurde in diesem Sinne unsere aktualisierte Konzernsteuerrichtlinie verabschiedet.