Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung spielt die Einhaltung der geltenden Sanktionsbestimmungen für uns eine zentrale Rolle. In unseren Geschäftsgrundsätzen und Underwriting Guidelines haben wir die Einhaltung der auf uns anwendbaren Sanktionsbestimmungen festgeschrieben. Weiterhin existiert eine Sanctions-Screening-Guideline, in der festgelegt wird, wann die Mitarbeiter bei Vertragsanbahnungen und / oder Schadenzahlungen eine Sanktionsprüfung durchzuführen haben. In einer softwaregestützten Prüfung wird laufend ermittelt, ob sich in unseren Datenbeständen Namen von Personen befinden, gegen die Sanktionen verhängt sind und mit denen wir somit keine Geschäfte tätigen dürfen. Im Berichtsjahr wurden weitere Außenstellen an die softwaregestützte Prüfung angeschlossen. Sofern die Software Namen als Alarme meldet, werden in einem zweistufigen Verfahren die gemeldeten Alarme überprüft.
Wenn Übereinstimmungen zwischen dem Datenbestand der Gesellschaft und einer einschlägigen Liste festgestellt werden, wird mit Hilfe festgelegter Prozesse ein Vertragsschluss bzw. die Auszahlung von Geldern an gelistete Personen verhindert, und die betreffenden Gelder werden eingefroren. Die Schulung für neue Mitarbeiter enthält auch einen Abschnitt zu Sanktionen, sodass alle neuen Mitarbeiter in der Zentrale in Hannover eine Grundschulung im Sanktionsrecht erhalten. Underwriter und Schadensachbearbeiter erhalten eine zusätzliche Schulung zum Einsatz der Prüfsoftware und zu den Sachverhalten, in deren Kontext eine Sanktionsprüfung vorzunehmen ist. Weitere Schulungen erfolgen nach Bedarf und individuell für betroffene Abteilungen. Mitarbeiter der Rechtsabteilung prüfen arbeitstäglich das Amtsblatt der EU auf Änderungen in der Sanktionsgesetzgebung der EU und teilen relevante Änderungen unverzüglich konzernweit mit.
Durch die Sanktionsprüfsoftware wurde im Berichtsjahr eine juristische Person im Datenbestand des Konzerns entdeckt, die Gegenstand einer Vermögenssperre war. Ferner wurde eine weitere juristische Person im Datenbestand des Konzernes entdeckt, die mittelbar von einer sog. gelisteten Person kontrolliert wurde. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um sowohl die Erneuerung der betreffenden Verträge als auch die Wiederholung derartiger Vorfälle zu vermeiden. Diese Vorgänge zeigen die Effektivität des Sanktionsprüfsystems.