Im Rahmen unserer Kapitalanlagepolitik streben wir stabile und marktgerechte Renditen an und berücksichtigen darüber hinaus Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, sogenannte ESG-Kriterien. Unseren Nachhaltigkeitsansatz im Bereich Kapitalanlagen haben wir in der 2011 entwickelten und 2016 aktualisierten „Responsible Investment Policy“ schriftlich fixiert. Hierbei orientieren wir uns u. a. an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, d. h. wir berücksichtigen Aspekte aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Antikorruption. Außerdem werden Engagements bei Emittenten vermieden, die an der Entwicklung und Verbreitung kontroverser Waffen beteiligt sind.
Nahezu 90 % unserer Kapitalanlagen sind seit 2012 Gegenstand halbjährlicher Negativ-Screenings. Die Bewertung unserer Kapitalanlagen erfolgt dabei anhand individueller ESG-Kriterien, die wir in Zusammenarbeit mit einem auf Nachhaltigkeit spezialisierten Finanzdienstleister entwickelt haben und kontinuierlich überprüfen. Das Portfolio, welches diesem freiwilligen Screening unterzogen wird, umfasst die Anlageklassen festverzinsliche Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen und besicherte Anleihen) sowie börsennotierte Aktien. Wertpapiere von als „nicht adäquat“ identifizierten Emittenten werden aktiv abgebaut. Darüber hinaus wird im Vorfeld möglicher Neuinvestitionen geprüft, ob die Emittenten gegen die definierten ESG-Kriterien verstoßen. Sollte dies der Fall sein, vermeiden wir ein Engagement.
Für die Überprüfung von Unternehmen als Emittenten von Anleihen oder Aktien werden die Kriterien des UN Global Compact herangezogen. Unternehmen, die Menschenrechte missachten oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, verstoßen gegen elementare Prinzipien der Vereinten Nationen. Wertpapiere dieser Unternehmen sind für unsere Investitionen ebenso ausgeschlossen wie Emittenten, die grundlegende Arbeitsnormen und Umweltschutzaspekte missachten. Schließlich werden Engagements auch bei Unternehmen ausgeschlossen, die durch den Einsatz von Zwangs- / Kinderarbeit, Diskriminierung oder Korruption aufgefallen sind. Im Mittelpunkt der Prüfung staatlicher Emittenten steht die Frage, ob ihnen aktuell Sanktionen auferlegt sind und um welche Sanktionen es sich handelt.
Mittels Ausführung unseres Stimmrechts können wir Einfluss auf die Geschäftsausübung von börsennotierten Aktiengesellschaften nehmen. Da der Anteil börsennotierter Aktien in unserem Anlageportefeuille jedoch nur etwa 2 % der gesamten Kapitalanlagen beträgt, ist der Effekt eines Engagements in diesem Bereich im Verhältnis zu unserem gesamten Anlageuniversum begrenzt.
Aus diesem Grund haben wir bislang keine Abstimmungsrichtlinien zu ökologischen und sozialen Fragen im Rahmen der nachhaltigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen verabschiedet. Wir konzentrieren uns im Rahmen unserer Verantwortung als Investor auf die Entwicklung der bereits erwähnten ESG-Kriterien und das regelmäßige Screening unserer Kapitalanlagen. Sollte sich der Portefeuilleanteil börsennotierter Aktien dauerhaft signifikant erhöhen, wird das Thema „active ownership“ einer erneuten Überprüfung bzw. Entscheidung zugeführt.
~90 % der Kapitalanlagen unterliegen Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien).
Bilanzwert 2016: 42,3 Mrd. EUR